Neuerungen 2021 im Gesundheitswesen

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Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA):

Die elektronische Krankenakte wird stufenweise seit Januar 2021 eingeführt. Versicherte können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine sicherheitsgeprüfte App stellen, die auf dem Smartphone oder Tablet installiert werden kann. Versicherte können eigene Gesundheitsdaten hinterlegen. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Akte, zudem ist die Nutzung der ePA freiwillig. Der Versicherte gibt an, wer Zugriff auf welchen Bereich der Akte erhält. 200 ausgewählte Arztpraxen testen das Hochladen medizinischer Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationsplänen. Zum 1. Juli 2021 soll dies flächendeckend möglich sein. Auch Krankenhäuser sowie Apotheken werden an die ePA angebunden.

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt. Bescheinigungen der behandelnden Ärzte sollen ab dem 1. Oktober 2021 nur noch digital an die Krankenkasse übermittelt werden können, allerdings erhalten Patienten weiterhin Bescheinigungen auf Papier für sich sowie den Arbeitgeber. Die elektronische Weiterleitung der AU-Daten an den Arbeitgeber durch die Krankenkasse wird ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend, sodass die Übersendung der Papiere an die Krankenkasse sowie den Arbeitgeber durch den Versicherten entfällt.

Elektronisches Rezept (E-Rezept):

Die Einführungsphase der elektronischen Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (E-Rezept) beginnt Mitte 2021. Ärzte können ihren Patienten digitale Rezepte bereitstellen, welche in der Apotheke eingelöst werden können. Dies geschieht mithilfe eines QR-Codes digital per App oder Ausdruck.

Anspruch auf Screening auf Hepatitis B und C für Versicherte ab 35 Jahren:

Im Rahmen des Gesundheits-Check-up können sich Versicherte ab 35 Jahren nun auf Hepatitis B und C untersuchen lassen. Gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs durch unbehandelte chronische Virushepatitis (Leberentzündung) sollen unter anderem dadurch verhindert werden.

Ausbau der betrieblichen Gesundheitsvorsorge:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen investieren 77 Millionen Euro für die betriebliche Gesundheitsvorsorge in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Damit sollen gesundheitsförderliche Maßnahmen für die Beschäftigten und der Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsstrukturen finanziert werden.

Krankenkassenwechsel wird vereinfacht:

Seit dem 1. Januar 2021 können Versicherte bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Vorher musste man 18 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse bleiben. Zudem existiert ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht, wenn Versicherte den Arbeitgeber oder von einer Beschäftigung in die Selbstständigkeit wechseln.

Veränderte Untergrenze für Pflegepersonal in Krankenhäusern:

Bislang galten Pflegepersonaluntergrenzen in den Krankenhäusern in der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und Herzchirurgie. Zum 1. Februar 2021 sind sie auf folgende Bereiche ausgeweitet worden: Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Kinder- und Jugendmedizin und pädiatrische Intensivmedizin. Konkret heißt das: Auf eine Pflegekraft in der Pädiatrie dürfen in der Tagesschicht beispielsweise maximal sechs Patienten und in der Nachtschicht zehn Patienten kommen.

Förderprogramm für Neueinstellung und Entlastung von Hebammen:

Kliniken erhalten für die Neueinstellung von Hebammen seit Januar 2021 zusätzliches Geld, um die Betreuung von Schwangeren im Kreißsaal zu verbessern. Eine Hebamme soll künftig maximal zwei, bestenfalls eine Schwangere betreuen. Gefördert wird nicht nur die Neueinstellung von Hebammen, sondern auch die Aufstockung von Teilzeitstellen sowie die Einstellung unterstützenden Personals zur Entlastung der Hebammen. Das Förderprogramm läuft bis 2023.

Weitere Neuerungen:

Zu den weiteren Neuerungen zählen: mehr Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsämter), 20.000 zusätzliche Hilfskräftestellen in Pflegeheimen, Änderungen bei den Heilmittelverordnungen, eine Entlastung für Betriebsrentner durch höhere Freibeträge sowie die Förderung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund.

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